Die WEG-Jahresabrechnung ist mehr als eine Summe von Zahlen – sie ist die zentrale Rechenschaft gegenüber den Eigentümern. Wer Fristen und Formalien kennt, vermeidet Anfechtungen und schafft Vertrauen.
Gesetzliche Fristen
Nach § 28 Abs. 2 WEG hat der Verwalter die Jahresabrechnung nach Ablauf des Wirtschaftsjahres aufzustellen. In der Praxis hat sich ein Zeitfenster von 3–6 Monaten etabliert.
Pflichtinhalte
Eine ordnungsgemäße Abrechnung enthält Gesamt- und Einzelabrechnung, Entwicklung der Rücklagen sowie den Vermögensbericht.
- Gesamtabrechnung
- Einzelabrechnung pro Einheit
- Vermögensbericht
- Entwicklung der Erhaltungsrücklage
- Anhang mit Erläuterungen